: Liberale gegen Mitspracherecht
ATOMKRAFT-STREIT Niedersachsens FDP will nicht, dass die Länder zusammen mit dem Bund über AKW-Laufzeiten bestimmen können. Regierungschef Christian Wulff (CDU) hat indes noch keine klare Position
CHRISTIAN DÜRR, FDP-FRAKTIONSCHEF
Im Streit über längere Laufzeiten von Atomkraftwerken hat sich die niedersächsische FDP-Koalitionsfraktion gegen eine Beteiligung der Länder ausgesprochen. Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) dagegen will in dieser Frage erst den entsprechenden Gesetzentwurf abwarten.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) setzt ungeachtet scharfer Attacken aus den eigenen Reihen weiter auf eine Zustimmung der Länder bei einer Verlängerung von Atomlaufzeiten. Erneut rief er am Mittwoch in einer Aktuellen Stunde im Bundestag Bund und Länder auf, sich bei der künftigen Energiepolitik eng abzustimmen. Die von Röttgen geforderte Zustimmungspflicht des Bundesrates hatte jedoch viel Streit innerhalb der Union ausgelöst.
In der Länderkammer hat die schwarz-gelbe Koalition nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen keine Mehrheit mehr. Der niedersächsische FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte am Mittwoch in Hannover, die Änderung des Atomgesetzes sei ohne den Bundesrat zu machen und Sache des Deutschen Bundestages. Röttgen liege mit seiner Haltung rechtlich falsch. Entscheidend sei aber die Sicherheit der Atommeiler, nicht in erster Linie die Länge der Laufzeit.
Grünen-Fraktionschef Stefan Wenzel kritisierte erneut, dass Ministerpräsident Wulff eine klare Position scheue. Ihm gehe es nur darum, „sich nicht politisch die Finger zu verbrennen“. Ein Sprecher des Regierungschefs sagte, erst wenn der Gesetzentwurf vorliege, könne beurteilt werden, ob der Bundesrat einer Laufzeiten-Verlängerung zustimmen müsse.
Wulff sprach sich dafür aus, dass Atomkraftwerke, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, „flexiblere Laufzeiten“ bekommen sollen und nicht nach 32 Jahren abgeschaltet werden. „Das wäre nicht sinnvoll, zumal baugleiche Typen jenseits der deutschen Grenze eine Laufzeitgenehmigung von bis zu 60 Jahren haben“, hieß es in der Mitteilung der Staatskanzlei. (dpa)