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Archiv-Artikel

Gewerkschaft will Kirchen bestreiken dürfen

ARBEITSRECHT Ver.di möchte einen Grundlagenvertrag mit der evangelischen Nordkirche nicht verlängern – Ziel ist ein Streikrecht für die Beschäftigten

Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hat angekündigt, den Grundlagentarifvertrag mit der evangelischen Nordkirche und ihrer Diakonie zu kündigen, um ein Streikrecht für die kirchlichen Mitarbeiter auszuhandeln. In einer Umfrage hätten sich die Gewerkschaftsmitglieder zu 90 Prozent für eine entsprechende Maßnahme entschieden, sagte Ver.di-Sekretär Arnold Rekittke dem Evangelischen Pressedienst. Der Arbeitgeberverband für Kirche und Diakonie (VKDA) ist offiziell noch nicht informiert, lehnt Verhandlungen über ein Streikrecht jedoch ab.

Anders als in den meisten anderen Landeskirchen werden in der Nordkirche Gehälter, Urlaub und soziale Leistungen in einem Tarifvertrag zwischen dem VKDA sowie den Gewerkschaften Ver.di und VKM – Verband kirchlicher Mitarbeiter – ausgehandelt. Lediglich für die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern gelten Sonderregelungen. Derzeit haben Nordkirche und Gewerkschaften in einem Grundlagentarifvertrag eine Friedenspflicht vereinbart, die sich automatisch verlängert. Gekündigt werden kann dieser Tarifvertrag erst Ende 2016.

Ver.di werde das Gespräch mit dem VKDA suchen, kündigte Gewerkschaftssekretär Rekittke an. Jochen Kunst, Geschäftsführer des VKDA, machte jedoch schon deutlich, dass für die Nordkirche und ihre Diakonie ein Streikrecht derzeit nicht verhandelbar sei.

Die Kirchengewerkschaft VKM will sich erst im übernächsten Jahr festlegen. Nach Angaben von Geschäftsführer Hubert Baalmann finde der Verband wichtiger, dass die Tarifverträge auch für die Mitarbeitenden in Mecklenburg und Pommern gelten.

Traditionell sind kirchliche Mitarbeiter selten gewerkschaftlich organisiert. Genaue Angaben fehlen, geschätzt wird der Organisationsgrad in diesem Bereich auf nur zehn Prozent. Für diakonische Betriebe gibt es zahlreiche unterschiedliche Regelungen, weil nur ein Teil von ihnen den Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie anwendet.  (epd)