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Archiv-Artikel

Beschwerde gegen Wett-Urteil

BIELEFELD dpa ■ Nach dem Wettbüro-Urteil des Verwaltungsgerichts Minden will die Stadt Bielefeld Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Es könne keine zwei Arten von Genehmigungsrecht geben, sagte gestern der Bielefelder Rechtsdezernent Rainer Ludwig. Die Beschwerde sei mit dem Düsseldorfer Innenministerium und dem Regierungspräsidium in Detmold abgestimmt. Das Verwaltungsgericht Minden hatte die Schließung von privaten Wettbüros gestoppt, obwohl das Bundesverfassungsgericht Ende März das Monopol auf Wettangebote des staatlichen Anbieters Oddset grundsätzlich bestätigt hatte. Als Grund hatte das Gericht in Minden angegeben, es halte das staatliche Monopol für Sportwetten für rechtswidrig.