: Anspruch auf Umzug
HARTZ IV Gericht stärkt freie Wohnortwahl
Auch Hartz-IV-EmpfängerInnen haben ein Recht auf freie Wohnortwahl – und darauf, dass die Bremer Agentur für Integration und Soziales (Bagis) dies finanziell unterstützt. In diesem Sinne hat jetzt das Sozialgericht Bremen entschieden (Aktenzeichen S 23 AS 987/10).
Im konkreten Fall ging es um einen 42-jährigen Vater aus der Neustadt, dessen zweijährige Tochter bei der Mutter in Hemelingen lebt. Um sich mehr um sie kümmern zu können, zog er ebenfalls nach Hemelingen. Doch die Bagis vertrat die Auffassung, der Umzug sei überhaupt nicht erforderlich und wollte auch kein Darlehen für die Mietkaution gewähren. Das muss sie jetzt doch, entschied das Gericht, und wenn die Tochter regelmäßig beim Vater übernachtet, dann hat der auch Anspruch auf eine höhere Mietobergrenze. Zuvor entschied auch das Bundessozialgericht, dass Arbeitslose Anspruch auf Übernahme eines Umzugs an einen anderen Ort haben – auch wenn die Behörden dann höhere Unterkunftskosten zahlen müssen. mnz