Ein eindeutig angenehmer Auftrag

Protokoll-PUA: Opposition ruft Verfassungsgericht an. Senat rückt alle Unterlagen heraus, auch den Gedaschko-Bericht

„Das ist ein angenehmer Auftrag“, sagt Jürgen Kühling. „Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig.“ Der Anwalt, der Hamburgs Regierungspartei CDU im Auftrag der rot-grünen Opposition vor das Verfassungsgericht der Hansestadt schleppen wird, sprach selbst zwölf Jahre lang am höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe Recht. Und deshalb ist Kühling „zuversichtlich“, dass auch Hamburgs Verfassungsrichter „die Minderheit im Parlament schützen wird vor Gegenangriffen der Regierungsseite“.

Denn genau dies versuche die CDU mit der von ihr gewünschten Ausdehnung des Auftrages des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zur Protokoll-Affäre des Senats. Und deshalb werde eine Verfassungsklage „umgehend“ eingereicht, erklärten gestern die PUA-Mitglieder Andreas Dressel (SPD) und Till Steffen (GAL).

Zwei Rechtsgutachten haben die Auffassung der Opposition gestützt, dass der PUA nur die Weitergabe vertraulicher Akten auf Behördenseite aufzuklären habe. Die CDU interpretiert diese Expertisen jedoch anders und beharrt darauf, auch eine eventuelle Weitergabe „an Dritte“ unter die Lupe zu nehmen (taz berichtete). Sie verdächtigt Abgeordnete von SPD und GAL, selbst „vertrauliche Dokumente“ an die Presse gestreut zu haben, bekräftigte gestern Harald Krüger (CDU). Eine Eilentscheidung der Verfassungsrichter, glaubt Kühling, könne „in zwei Wochen“ vorliegen.

Der Senat beschloss gestern, alle vom Ausschuss angeforderten Unterlagen vorzulegen. Darunter sind die gespeicherten Daten von Dienstrechnern der Sozialbehörde sowie der geheime Bericht von Staatsrat Axel Gedaschko, der bereits Justizsenator Roger Kusch Amt und Würden kostete. SVEN-MICHAEL VEIT