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Archiv-Artikel

Weniger Prüfungen erlaubt

HOCHSCHULE Neues Gesetz soll Stressbelastung und Stofffülle im Bachelor-Master-System reduzieren

Von KAJ

Es sei eine „kleine Revolution“, sagte ein Mitarbeiter der Wissenschaftsbehörde am Rande eines Pressegesprächs, bei dem Herlind Gundelach gestern eine Gesetzesnovelle vorstellte. Mit acht Maßnahmen will die CDU-Senatorin die Studierbarkeit von Bachelor und Master erhöhen. So ist den Hochschulen erlaubt, festzulegen, dass mehrere Module eines Studiengangs mit einer einzigen Prüfung abgeschlossen werden können. Auch kann man formale Prüfungen durch andere Nachweise ersetzen.

Gegen Prüfungsstress und Stofffülle waren im vorigen Winter auch in Hamburg die Studierenden auf die Straße gegangen. Das Weiterkommen im Studium hängt bisher vom Bestehen vieler kleiner Prüfungen ab, dies soll nun gelockert werden. Außerdem soll die Zulassung zum Masterstudium auch möglich sein, wenn das Bachelor-Zeugnis noch nicht vorliegt. Und einmal erbrachte Leistungen von anderen Hochschulen sollen in der Regel anerkannt werden.

Die Änderungen wirken nur, wenn die Hochschulen sie umsetzen. Gundelach erklärte, sie habe das Paket mit der Landeshochschulkonferenz (LHK) besprochen und bereits vor einem Jahr ein entsprechendes Memorandum geschlossen. Gundelach: „Ich erwarte Ende Juni von der LHK einen Bericht, was bisher umgesetzt wurde.“

Studierende klagen oft über Zeitmangel, weil das Bachelor-Studium nur für sechs und der Master für vier Semester konzipiert ist. Gundelach sagte, eine Verlängerung sei jederzeit möglich. „Es steht nirgendwo geschrieben, dass es zusammen nur zehn Semester sein dürfen.“ Allerdings gebe es dafür nicht mehr Geld.

Die Novelle tritt im Juli in Kraft und erweitert auch den Hochschulzugang für Nicht-Abiturienten. Ab nächsten Wintersemester können beruflich Qualifizierte mit einem Meister oder einer anderen „Aufstiegsfortbildung“ jedes Fach studieren. Auch Menschen, die eine Lehre gemacht und drei Jahre gearbeitet haben, können an die Uni. Sie müssen aber zuvor eine Eingangsprüfung bestehen. KAJ