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Archiv-Artikel

Offshore-Windparks rentieren sich nicht

Die Anlagen auf hoher See sind viel teurer als zunächst angenommen. Ohne eine Änderung der Einspeise-Vergütung wird kein einziger gebaut werden, warnt die Branche. Hohe Rohstoffpreise und Zinsen, teure Netzanbindung

von GERNOT KNÖDLER

Windparks offshore, also auf hoher See, zu betreiben, rentiert sich nicht. „Bei unveränderten Rahmenbedingungen bei der Vergütung wird kein einziger Offshore-Windpark in Deutschland rentabel betrieben werden können und wohl auch nicht gebaut werden“, warnen die Gründungsgesellschafter des Bürgerwindparks Butendiek aus Husum. Als die Einspeisegebühr für Windstrom 2004 festgelegt wurde, sind die Probleme von Offshore-Windparks in deutschen Gewässern unterschätzt worden. Der von der Bundesregierung gewünschte Windstrom vom Meer kostet mehr als erwartet. Die 2007 anstehende Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) müsse das berücksichtigen, fordern Branchenvertreter und die Deutsche Energie-Agentur (Dena).

Windstrom auf hoher See zu erzeugen, ist verlockend, weil der Wind dort stetiger und stärker weht als an Land. Die Windkraftanlagen werden viel besser ausgelastet. Sie liefern kontinuierlicher Strom als die Windräder an Land und können somit einen verlässlicheren Beitrag zur Energieversorgung leisten.

Das Problem: Die Windräder sollen in Deutschlands Ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) jenseits der Zwölf-Seemeilen-Grenze entstehen. Weil sie anderen Meeresnutzern und der Tierwelt nicht ins Gehege kommen und den Touristen nicht den Blick verschandeln sollen, müssen sie weit hinein ins Meer gestellt werden: mehr als 30 Kilometer von der Küste entfernt, in mehr als 20 Meter tiefem Wasser.

Dort draußen rütteln Wind und Wellen an den Masten. Das Salzwasser korrodiert die Anlagen. Viele müssten auf Pfählen stehen, die beinahe noch einmal so hoch sind wie der Mast über dem Wasser. Um die aufwändigen Wartungsarbeiten zu minimieren, müssen Aggregate doppelt ausgelegt sein. Man braucht Notkabinen für Wartungsteams und Warnsysteme für den Schiffsverkehr. Ein Aufwand, der bisher offenbar unterschätzt wurde. „Die Offshore-Windenergie ist Neuland“, sagt Rainer Heinsohn vom Cuxhavener Windparkentwickler Plambeck Neue Energien.

Dazu kommt, dass sich der Preis für den Stahl der mehr als 100 Meter langen Masten und Ankerpfähle seit der EEG-Novelle 2004 verdoppelt habe, der für das Kupfer in den Generatoren sogar verdreifacht, sagt Hermann Albers, Offshore-Beauftragter des Bundesverbandes Windenergie und Mitbetreiber des künftigen Bürgerwindparks Butendiek. Wegen der enormen Nachfrage nach Windrädern weltweit seien sie in den vergangenen Monaten um bis zu 20 Prozent teurer geworden. Die Zinsen hätten angezogen. Die Banken wollten nur mit Generalunternehmern für Windparks Geschäfte machen, die das Risiko trügen. Überdies müssten die Windparkbetreiber für den Anschluss ihrer Anlagen ans Stromnetz sorgen. Im Falle von Butendiek wären 100 Kilometer Leitung quer durch Schleswig-Holstein zu bauen, was mehr als 25 Prozent der Projektkosten ausmache. Albers schätzt, dass Offshore-Windparks zwar 40 Prozent mehr Ertrag bringen werden als eine vergleichbare Anlage an Land, aber 80 Prozent mehr kosten würden.

Der BWE schlägt vor, die Zinsen für Offshore-Projekte zu verbilligen, wie es die Bayerische Landesbank für ein neues finnisches Atomkraftwerk getan haben soll. Oder die Einspeisevergütung könnte erhöht werden, etwa auf 13 Cent. Heinsohn hält „mehr als zehn Cent“ statt der heutigen neun Cent für nötig. Er verweist darauf, dass Offshore-Windstrom im europäischen Ausland besser vergütet wird.

Eine Entlastung der Windparks vom Netzanschluss, wie bei herkömmlichen Kraftwerken üblich, würde den Betreibern ebenfalls helfen. Das schlägt auch Stephan Kohler von der Dena vor. Alternativ könnten die staatlich gewünschten Offshore-Windkraft-Kapazitäten ausgeschrieben werden. „Weil nicht bekannt ist, wie hoch die zusätzlichen Kosten sind, habe ich vorgeschlagen, für Offshore Anlagen ein Ausschreibungsmodell zu wählen“, sagt Kohler. Der billigste Betreiber würde den Zuschlag erhalten. Der Staat müsste verbleibende Mehrkosten tragen.