KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG : Französin bekommt kein Sperma
PARIS | Eine 39-jährige Französin darf sich nicht mit dem Samen ihres toten Mannes befruchten lassen. Auch in zweiter Instanz lehnte ein Gericht jetzt einen entsprechenden Antrag ab. Die Richter in der Stadt Rennes verwiesen auf das geltende Gesetz. Demnach ist in Frankreich eine künstliche Befruchtung nach dem Tod des Partners verboten. Die Herausgabe eingefrorenen Spermas ist nur mit Einwilligung des Spenders möglich. Fabienne Justel kämpft schon seit längerem dafür, dass sie sich mit dem Samen ihres 2008 an Krebs gestorbenen Mannes befruchten lassen darf. Dieser hatte Sperma einfrieren lassen, weil er sich sorgte, dass die Chemotherapie ihn unfruchtbar machen könnte. In Deutschland hatte jüngst eine junge Frau aus Neubrandenburg gerichtlich durchgesetzt, ein Kind von ihrem gestorbenen Mann austragen zu dürfen. Das Paar hatte befruchtete Eizellen einfrieren lassen. Auch in anderen Ländern sind posthume Befruchtungen erlaubt. In den USA gibt es schätzungsweise mehrere tausend Fälle, bei denen Frauen sich mit dem Samen ihres gestorbenen Partners haben befruchten lassen, unter ihnen Witwen von Soldaten, die im Irak ums Leben kamen. (dpa)