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Archiv-Artikel

Gebühren ohne Wirkung?

Die gestern verabschiedeten Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Jahr „bringen den Unis nicht mehr Geld“, ist ein Asta-Sozialberater überzeugt. Von Langzeitgebühren wurden 70 Prozent befreit

Von Kaija Kutter und Sven-Michael Veit

Der von Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) versprochene warme Geldregen durch die 500 Euro Studiengebühren „bleibt aus“, davon ist Asta-Sozialberater Heino Windt überzeugt. Dräger verspricht ein Einnahmeplus von 8,5 Prozent, das die Hochschulen für „Studium und Lehre“ verwenden sollen. Der Senator habe hier schlicht die „sozialen Realitäten übersehen“, sagt Windt. „Meine Hypothese ist, dass es kurzfristig drei Prozent mehr Einnahmen gibt, die in den kommenden Jahren aber von Kostensteigerungen aufgezehrt werden.“

Windt ist Doktorand an der Juristischen Fakultät und zählt zu den ‚alten Hasen‘ in der Asta-Sozialberatung. Er geht davon aus, dass ein hoher Prozentsatz der rund 39.000 Uni-Studierenden von der Gebühr befreit wird, weil sie eine „unbillige Härte“ geltend machen. „Zur unbilligen Härte zählt beispielsweise schon, wenn ich im ersten Semester bestimmte Prüfungen nicht machen kann, weil nicht genug Kurse angeboten werden.“ Sicher verfassungwidrig sei die Gebühr für BAföG-Empfänger, weshalb man vor Gericht ziehen werde.

Windt stützt sich bei seiner Schätzung auf die hohe Quote der Befreiungen von der bereits 2004 eingeführten Gebühr für Langzeitstudierende. 3.000 bis 3.500 Studierende müssten eigentlich ab dem 14. Semester 500 Euro pro Jahr zahlen. Kalkulierte die Uni seinerzeit mit 400 bis 600 Ausnahmen, so stellen heute rund 70 Prozent einen Befreiungsantrag. Die kommen „in der Regel auch durch“, bestätigt Uni-Vizepräsident Holger Fischer.

„In keinem Bundesland sind so viele befreit worden, wie in Hamburg“, sagt Windt. Die Uni habe halt „Pech“, dass sie im Asta auf juristisch geschulte Leute treffe. Vizepräsident Fischer geht indes davon aus, dass sich die Langzeitstudierenden-Quote nicht auf die neue Gebühr übertragen lasse. Denn der Senat habe im Studienfinanzierungsgesetz einen Verweis auf die „Landeshaushaltsordnung“ eingebaut, die „sehr strenge Kriterien“ für einen Härtefall anlege. „Da müsste die Gebühr schon zur wirtschaftlichen Existenznot führen, bevor sie erlassen wird.“ Diese Klausel schränke auch den Spielraum der Uni für eine eigene Satzung mit großzügigen Härtefallregelungen ein. Fischer geht davon aus, dass „Geld fließt“ und die Uni 20 bis 30 Millionen Euro einnehmen wird, wovon maximal fünf Prozent für Verwaltung und Ausfälle verloren gingen.

Windt hält diesen Verweis auf die Landeshaushaltsordnung für einen wirkungslosen Versuch der CDU, die Härtefallquote klein zu halten. „Die regelt die Zahlungspflicht bei Parkgebühren. Hier geht es um ein in der Verfassung verbrieftes Grundrecht auf Bildung.“ Auch dass der Härtefallpassus auf Beispiele verzichtet, besage nichts, weil es dazu „haufenweise geschriebene Rechtsprechung gibt“.

Am Abend hat die Bürgerschaft das Gesetz über die Einführung von Studiengebühren mit den Stimmen der regierenden CDU verabschiedet. Das sei „notwendig für eine verbesserte Ausstattung der Hochschulen“, begründete Wolfgang Beuß (CDU) das Gesetz. SPD und GAL lehnten die Kostenpflicht für ein Erststudium als „familienfeindlich und überflüssig“ ab. Diese Hamburger Regelung sei „die unsozialste aller Bundesländer“, kritisierte Barbara Brüning (SPD) und würde Studierende „unverhältnismäßig belasten“, so Heike Opitz (GAL).

Sie befürchtet zudem, dass die Einnahmen nicht den Hochschulen zugute kämen, sondern zur Sanierung des Hamburger Haushalts genutzt würden, weil die Stadt ihren Kostenanteil an den Universitäten schrittweise senken könnte.