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Archiv-Artikel

Weniger Rente für Aussiedler

Von CHR

FREIBURG taz ■ Die Renten von Aussiedlern durften stark gekürzt werden, um das deutsche Rentensystem zu stabilisieren. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht in einem lange erwarteten Beschluss. Der Bundestag hatte 1996 verfügt, dass die Renten für Aussiedler um 40 Prozent reduziert werden. Karlsruhe hielt dies für zulässig, weil Aussiedler während ihrer Arbeitsjahre in Osteuropa keine Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben. Die Rentenansprüche von Aussiedlern seien deshalb auch nicht vom Grundrecht auf Eigentum geschützt. Karlsruhe forderte allerdings eine Übergangslösung für alle Aussiedler, die 1996 bereits kurz vor der Rente standen. Anspruch auf eine höhere Rente haben dabei aber nur die Aussiedler, die gegen ihren damaligen Rentenbescheid geklagt hatten. Über die Höhe ist noch nicht entschieden. In Karlsruhe wurde die Klage von drei Frauen und zwei Männern verhandelt, die in Rumänien aufgewachsen waren. (Az.: 1 BvL 9/00 u. a.) CHR