Disco muss nach Diskriminierung zahlen

URTEIL Weil ein Gast mit türkischen Wurzeln abgewiesen wurde, bekommt er Schadensersatz

Weil in einer Diskothek in Hannover männliche Ausländer unerwünscht waren, muss der Betreiber einem abgewiesenen Gast mit türkischen Wurzeln 1.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Amtsgericht verurteilte den Betreiber wegen Diskriminierung, da an dem strittigen Abend vor zwei Jahren zeitgleich Gäste ohne erkennbaren Migrationshintergrund eingelassen wurden. Das Urteil vom Sommer sei nach Rücknahme der Berufung durch den Disco-Betreiber rechtskräftig, teilte das Gericht am Montag mit.

Das Gericht verurteilte die Diskothek außerdem dazu, dem Kläger künftig Zutritt zu gewähren, sofern keine zwingenden Gründe dagegen sprechen, die nichts mit der Herkunft des Mannes zu tun haben. Der Betreiber erklärte auf Nachfrage, dass er zur Einlass-Problematik mit den Gaststätten und Diskotheken-Verbänden zusammenarbeite.

“Die Richter haben damit ganz eindeutig klar gemacht, dass Türsteher Menschen nicht wegen ihres Migrationshintergrundes abweisen dürfen“, erklärte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. „Das ist ein ganz wichtiges Signal.“  (dpa)