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Archiv-Artikel

Erlaubt: Getränk in Fitnessstudio

BERLIN dpa ■ Fitness-Studios dürfen ihren Besuchern nicht verbieten, eigene Getränke mitzubringen. Darauf hat die Verbraucherzentrale Berlin jetzt hingewiesen (www.verbraucherzentrale-berlin.de). Erst vor kurzem hatte die Verbraucherzentrale zwei Studios mit ungültigen Klauseln abgemahnt. „Wenn sich die Sportstudios nicht außergerichtlich verpflichten, das Getränke-Mitnahme-Verbot aufzuheben, klagen wir“, sagte Verbraucherschützerin Susanne Nowarra. Genauso unzulässig seien Klauseln wie „Der Aufenthalt und das Training erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko“, „Änderungen dieser Zeiten sowie Änderungen unseres Leistungsangebotes behalten wir uns vor“ oder „Eine Verlegung des Studios innerhalb des Stadtbezirkes oder höhere Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung“.