: Flaschen und Steine auf Polizisten geworfen
MAI-KRAWALLE 25-Jähriger gesteht in vollem Umfang und wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt
Das Amtsgericht hat am Dienstag einen 25-jährigen Mai-Randalierer zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dem Magdeburger war schwerer Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen worden.
Lammfromm saß der stämmige junge Mann mit dem rasierten Schädel auf der Anklagebank – und gab alles zu, was ihm die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift zur Last legte: Am Abend des 1. Mai 2010 habe er sich in einer Gruppe von etwa 50 randalierenden Personen in Kreuzberg befunden. Er habe zwei Pflastersteine und zwei Flaschen auf eine Gruppe Polizisten geworfen; die Flaschen hätten die Beamten getroffen und seien auf ihren Rüstungen zerbrochen. Mit einem weiteren Stein habe er versucht, die Scheibe eines Streifenwagens zu zertrümmern. Das Einzige, was er bestritt, war der Vorwurf, er sei als Krawalltourist nach Berlin gekommen. In Wirklichkeit sei er gekommen, um einen Auftrag als selbstständiger Bühnenbauer auszuführen.
„Geht ganz schnell heute“, hatte der Pflichtverteidiger schon vor Prozessbeginn gesagt. Man hätte sich weitestgehend außergerichtlich geeinigt. In einer Prozesspause erzählte der Angeklagte, dass die Staatsanwaltschaft ursprünglich zweieinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Als in den Vorgesprächen zwischen Richter, Anwältin und Staatsanwaltschaft klar wurde, dass er zu einem umfassenden Geständnis bereit sei, habe man ihm eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt.
So kam es zu einem kurzen Prozess. Die Aussagen der beiden Polizisten als Zeugen der Anklage wurden nicht mehr benötigt; der Pflichtverteidiger sprach in seinem Plädoyer von der „komfortablen Situation, mich der Staatsanwaltschaft anzuschließen“.
Am Ende entsprach das Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft: ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. In der Urteilsbegründung sprach die Richterin von einer Reihe mildernder Umstände: Der Verurteilte befinde sich in einer stabilen beruflichen Situation und habe eine feste Beziehung. Er zeige Reue für seine Tat und, was am schwersten wiege, er sei geständig. JULIUS SCHOPHOFF