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Archiv-Artikel

Haspa wird verklagt

GELD II Mit Prepaid-Kreditkarten können Konten überzogen werden. Verbraucherzentrale klagt

Von KNÖ

Auch wer eine Prepaid-Kreditkarte benutzt, kann in die Miesen rutschen. Wegen dieser Vertragsbedingungen hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen exemplarisch zwei Banken und eine Sparkasse abgemahnt. Zwei gaben nach, die Hamburger Sparkasse (Haspa) nicht. Deshalb will die Verbraucherzentrale sie jetzt verklagen.

Vor allem bei Eltern seien Prepaid-Kreditkarten beliebt, etwa wenn Jugendliche längere Zeit ins Ausland gingen, teilte die Verbraucherzentrale mit. Die Kreditinstitute verkauften die Karten mit dem Argument, sie ermöglichten Bewegungsfreiheit und Kostenkontrolle. Dass die Karteninhaber ins Minus rutschen, solle nicht vorkommen.

„Wer das glaubt, liegt oftmals falsch“, stellte die Verbraucherzentrale fest. Viele dieser Karten erlaubten das Schuldenmachen. Dazu könne es kommen, wenn die Kreditkarte eingesetzt werde, ohne dass eine Verbindung zum Kartenkonto bestehe. „Das böse Erwachen der Eltern, die ihre Kinder in Sicherheit wähnen, ist programmiert“, warnten die Verbraucherschützer.

Während die Commerzbank auf die monierten Klauseln verzichten und die Genossenschaftsbank PSD Rhein Ruhr den Begriff „prepaid“ nicht mehr nutzen will, kündigte die Haspa an, die Sache nochmals zu prüfen. „Die Haspa teilt die Argumente der Verbraucherzentrale NRW derzeit nicht“, hieß es.  KNÖ