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Archiv-Artikel

Berlin bleibt ohne Pranger

JUSTIZ Senatorin von der Aue will ehemals Sicherungsverwahrte besonders betreuen

Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hält nichts davon, freigelassene Straftäter im Internet mit Adresse und Namen zu nennen. Menschen, die ihre Strafe verbüßt haben, hätten auch ein Recht auf Privatsphäre, sagte die SPD-Politikerin am Montag nach Angaben ihres Sprechers Bernhard Schodrowski. Zudem habe die Senatorin verfassungsrechtliche Bedenken. Nach ihrer Ansicht müsste vielmehr versucht werden, entlassene Sicherungsverwahrte durch Betreuung zu stabilisieren. „Da helfen aufgebrachte Bürger, die vor der Haustür stehen, nichts.“ Die Senatorin verstehe aber die Ängste der Bevölkerung vor Rückfällen von Gewalt- oder Sexualstraftätern.

Hintergrund ist, dass rund 80 Schwerkriminelle demnächst aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Jetzt tauchten Forderungen nach einem sogenannten Internetpranger auf. Die Bundesregierung wies diese am Montag als nicht gangbaren Weg zurück.

Geordneter Übergang

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die nachträgliche Verwahrung solcher Täter gekippt. Sie waren hinter Gittern geblieben, obwohl sie zu einer Zeit verurteilt wurden, als die maximale Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Strafe auf zehn Jahre festgelegt war. Die unbegrenzte Verwahrung war erst später beschlossen worden. In Berlin sind sieben Männer von dem Urteil betroffen. Ein Termin für ihre Freilassung ist noch nicht festgelegt.

Die Rückfallgefahr sollte nach Ansicht der Justizsenatorin durch einen geordneten Übergang in die Freiheit gemindert werden. Auch hätte es keine allzu große Wirkung, in einer Großstadt wie Berlin entlassene Straftäter mittels elektronischer Fußfesseln zu überwachen. Zudem gebe es dafür keine Rechtsgrundlage. (dpa)