Wirre DNA-Spuren

Fünf Jahre nach der Tötung einer Hure in St. Georg steht ein 46-Jähriger vor Gericht. Er bestreitet vehement die Tat

Es ist ein Indizien-Prozess, bei dem fünf Jahre nach der Tat die Bewertung von DNA-Spuren über Schuld oder Freispruch entscheiden. Seit gestern muss sich der 46-jährige Uwe L. wegen der Tötung der Sexarbeiterin Melanie R. vor dem Landgericht wegen Totschlags verantworten. L. bestreitet die Tat. „Ich kann nur sagen, dass ich das nicht war.“

Der Tod der 22-jährigen R. am 8. Juni 2001 sorgte damals für Schlagzeilen. Ihre Leiche war bei einem Feuer im so genannten „Horrorhaus“ am Steindamm gefunden worden. Bereits Tage zuvor war ihre 19-jährige Kollegin Maria K. in einem Stundenhotel auf dem Kiez in St. Georg ebenfalls erwürgt worden.

Lange Zeit ermittelte die Polizei in andere Richtungen. Zunächst wurde der obdachlose Brandstifter verdächtigt, der das Feuer in dem Abbruchhaus gelegt hatte, in dem viele Obdachlose, Junkies und Prostituierte hausten. Dann geriet der so genannte „Würger von St. Georg“ in Verdacht, der auch Maria K. getötet hatte. Erst 2003 kamen die Ermittler zufällig auf die Spur von Uwe L., als sie ihn einer Vergewaltigung verdächtigten und ihm eine DNA-Probe abnahmen.

Beim obligatorischen Abgleich mit der Gendatenbank des BKA ergaben sich Übereinstimmungen mit DNA-Spuren vom Tatort, wo damals viele Gen-Profile gesichert worden waren. Daher machte allein dieser Fakt L. noch nicht zum Tatverdächtigen, er war lediglich ein Beleg, dass er im Haus gewesen sein könnte.

Dass er aber fest darauf beharrte, nie am Tatort gewesen zu sein, machte die Ermittler stutzig. 2005 sicherten sie deshalb neue DNA-Spuren an Aservaten. Diese belegten, dass L. zu Melanie R. körperlichen Kontakt gehabt haben musste. Doch dies bestreitet er auch nicht. Er gibt zu, mit ihr ein sexuelles Verhältnis gehabt zu haben. Nur sei er eben nie im „Horrorhaus“ gewesen. Der Prozess wird fortgesetzt.

KVA