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Archiv-Artikel

SCHWEIZ Keine Freizügigkeit für das EU-Land Kroatien

BERN | Als erste Konsequenz aus dem Volksentscheid zur Zuwanderung wird die Schweiz dem neuen EU-Mitglied Kroatien keine Freizügigkeit gewähren. Die neue Verfassungsbestimmung untersage ab sofort den Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die eine unbegrenzte Zuwanderung bedeuten würden, erklärte das Justizministerium in Bern. Das aktuell vorliegende Protokoll gewähre Kroatien aber nach zehn Jahren volle Freizügigkeit. Der Bundesrat prüfe mögliche Lösungen, die Kroatien nicht diskriminierten, hieß es. (dpa)