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Archiv-Artikel

Recht auf Antwort

Von TOK

Die Bayerische Staatsregierung hat bereits zwei Niederlagen eingesteckt: Neben der Organklage der Opposition vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (siehe Bericht) verlor sie auch die Auskunftsklage einer Journalistin vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Renate Daum, Journalistin von Börse Online, hatte im Insolvenzfall der Firma Schneider Technologies einen Fragenkatalog an die staatseigene Förderbank LfA geschickt. Sie war bei der Firma 1998 als Hauptaktionärin eingestiegen. Die LfA hatte die Anfrage mit Verweis auf die Verschwiegenheitspflicht eines Kreditinstituts abgelehnt. Der Verwaltungsgerichtshof verpflichtete die LfA nun, den Großteil der Fragen zu beantworten. Sie muss vor allem zu Aktiengeschäften Stellung beziehen: Die Förderbank besaß 1998 41 Prozent der Aktien, zum Zeitpunkt der Insolvenz 2002 nur noch 18,18 Prozent. Die Verwaltungsrichter ließen eine Revision gegen das Urteil nicht zu. TOK