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Archiv-Artikel

URTEIL FINANZGERICHT Spende an Papst nicht steuerlich absetzbar

KÖLN | Eine Spende an den Papst kann nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Das Finanzgericht Köln wies die Klage einer Steuerberatungs GmbH ab. Deren Chef hatte Expapst Benedikt XVI. bei einer Audienz einen Scheck über 50.000 Euro übergeben. Das Geld sollte osteuropäischen Jugendlichen die Teilnahme am Weltjugendtag 2008 in Sydney ermöglichen. Das Finanzamt verweigerte den Spendenabzug, weil nicht die Katholische Kirche Deutschland Empfänger der Spende gewesen sei, sondern der Vatikanstaat. (epd)