Mit Äpfeln gegen Zwangsumzüge

betr.: „Dank Hartz IV in Dauerduldung“, taz bremen vom 12.08.2006

(…) Arbeitslosigkeit ist ja in der Philosophie des Arbeitsamtes ein vorübergehender und kein dauerhafter Zustand und Dank der begnadeten Maßnahmen nach Hartz schnell in den Griff zu kriegen (…). Ich kann den EmpfängerInnen der Umzugsbescheide nur wärmstens empfehlen, der Bagis mitzuteilen, dass sie spätestens zur Zeit der Apfelernte wieder für 3,70 Euro die Stunde in Lohn und Brot stehen werden. Insofern ist den Umzugsbescheiden dann der Boden entzogen, denn wem kann man denn einen Umzug zumuten, wenn doch in zwei Monaten wieder Arbeit in Aussicht steht? Alternativ gibt’s im Herbst noch eine Menge Laub zu fegen (Aktion „saubere Stadt“).

Aber einmal ganz im Ernst: Es gilt vor den Sozialgerichten die Frage auszufechten, ob es wirklich zumutbar ist, einen Umzug zu verlangen, wenn der Zustand der Arbeitslosigkeit nicht als Dauerzustand etabliert werden soll. Jede/r könnte schließlich morgen (mit Hilfe der Bagis) eine Stelle finden (…). THOMAS FENKL, Bremen