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Archiv-Artikel

„Ole West ist sauer auf mich“

Der Schöpfer von „Elbe 1“ und „Helgoland Düne“ ist Opfer hartnäckiger Plagiatoren. Einer wurde gestern verurteilt

Von sim

Schön? Jörg H. schüttelt nur den Kopf. „Helgoland Düne“, „Elbe 1“ oder gar das „Schmuckblatt Schiffe“, das würde er nie bei sich aufhängen. Das hat er nicht mal mehr bei sich zuhause rumliegen. Jedenfalls hat die Polizei nichts gefunden bei der Hausdurchsuchung. „Weggeschmissen“ habe er die letzten vier, die er noch hatte, weil sie niemand mehr haben wollte, sagt Jörg H. Andere sagen: Er war vorgewarnt.

Jörg H. ist Händler, „Maritimes“ sein Spezialgebiet, Kleinzeugs, wie man es auf Krämermärkten allerorts an der Küste erstehen kann, Selbstgebasteltes, wie die mit Nippes bestückten Setzkästen, die er jetzt vertreibt und von denen er gleich ein Muster ins Gericht mitgebracht hat, zum Beweis seiner redlichen Arbeit. Und, immer wieder, „auch Bilder“.

Bilder von Ole West etwa. 432 waren es vor vielen Jahren, da ist ein Foto-Händler stutzig geworden, weil H. so viele Glasrahmen kaufte und damit prahlte, die alle mit „limitierten“ Drucken des Norderneyer Künstlers zu bestücken. Sechs waren es 2003, die H. der Inhaberin des Hafen-Basars in Maasholm verkaufte, für je 30 Euro plus Mehrwertsteuer. Drucke „in limitierter Auflage“ seien das, erzählte H. der Frau, und damit sie’s glaubte, kritzelte er just vor ihren Augen noch die Nummer und das Jahr hinten auf die genoppte Presspappe: „51/100 2003“ zum Beispiel. Mit Filzschreiber.

Dass er sich dafür nun vor dem Bremer Amtsgericht rechtfertigen musste, sei „ein dummer Zufall“, sagte H. Schuld ist ein Testkäufer des Tidenhub-Verlags, der eines Tages in den Laden in Maasholm spazierte. Der vermarktet die Werke von Ole West, und sein Anwalt Martin-Andreas Thater ist H. alles andere als wohlgesonnen. Mit Schadensersatz im fünfstelligen Bereich müsse rechnen, wer Werke von West ungenehmigt vervielfältige oder verbreite, plus die Kosten für die Abmahnung, verkündet er.

Mit den Angaben von H. will er sich nicht abspeisen lassen. Ein „notorischer Fälscher“ und „Wiederholungstäter“ sei dieser, und dass die Limitierungs-Nummer auf der Rückseite der Rahmen von ihm stamme, könne zur Not mit einem graphologischen Gutachten nachgewiesen werden. Darauf will es H. dann doch nicht ankommen lassen. Er lehnt sich ruckartig zurück, wirft die Arme nach oben: „Ja, kommen ’se, ist in Ordnung, ich geb’s zu.“

Die Strafe von 60 Tagessätzen à 8 Euro wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstoßes gegen das Urheberrecht akzeptiert H. noch im Gerichtssaal. Mit Bildern, beteuert er, wolle er „nie mehr“ was zu tun haben. Einen Seitenhieb auf seine Handelspartnerin in Maasholm, die mit einer Abmahnung davonkam, kann er sich jedoch nicht verkneifen. „Die ist auch davon ausgegangen, dass sie ein gewisses Schnäppchen geschlagen hat“, stichelt er. Und dass der Anwalt des Verlages auf ihn nicht gut zu sprechen ist, verwundere ihn nur wenig. „Ich weiß schon, warum der so auf mir rumhackt“, sagt Jörg H.: „Ole West ist sauer auf mich.“ sim