: Milupa siegt im Kampf der Babybreihersteller
Der Babynahrungshersteller Milupa hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg gegen seinen Konkurrenten Hipp errungen. Der darf die Begriffe „Praebiotik“ und „Probiotik“ nicht mehr auf seine Produkten schreiben, wenn er zugleich auf einen vermeintlichen Nutzen für den Darm hinweist.
„Zur Unterstützung einer gesunden Darmflora“ hatte Hipp bis zu einer Gerichtsentscheidung vor zwei Jahren auf seinem Milchpulver im Zusammenhang mit Praebiotik und Probiotik stehen. In der Form ist das nun höchstrichterlich verboten. Hipp geht nach dem Urteil davon aus, dass es die beiden Begriffe alleine sehr wohl noch verwenden darf. Kläger Milupa sieht das anders. „Hier wurde in einer Art Werbung betrieben, die rechtlich nicht zulässig ist“, sagte ein Milupa-Sprecher.
Milupa oder andere Hersteller von Babynahrung dürfen „Praebiotik + Probiotik“ für ihre Produkte nicht selbst benutzen. Hipp hat die Begriffe seit 1999 als Marke geschützt. Das zum Danone-Konzern gehörende Unternehmen Milupa sieht in den Angaben einen Verstoß gegen das Europarecht. „Praebiotik + Probiotik“ suggeriere, die Nahrung sei gut für die Gesundheit von Kindern. Dafür seien wissenschaftliche Nachweise nötig. (dpa)