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Archiv-Artikel

Häftling gewinnt Klage in Karlsruhe

Ein Häftling hat das Recht, die Fortschreibung seines Haftplans von einem Gericht überprüfen zu lassen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Damit bekam ein wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilter Mann teilweise Recht. In dem für ihn 1999 erstellten Plan der Justizvollzugsanstalt Tegel wurde festgestellt, dass der Mann für Vollzugslockerungen nicht geeignet sei. Das Landgericht hatte eine dagegen gerichtete Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts sah dagegen das Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt. Ein Häftling habe einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. (Az.: 2 BvR 1383/03 – Beschluss vom 3. Juli 2006) dpa