: Bürgerbegehren gegen Moschee unzulässig
Das Bezirksamt Pankow lehnt auch den zweiten Versuch eines Bürgerbegehrens gegen die Ahmadiyya-Moschee ab
Das Bezirksamt Pankow hat das Bürgerbegehren der Interessengemeinschaft Pankow-Heinersdorfer Bürger gegen den Bau einer Moschee aus rechtlichen Gründen zurückgewiesen. Auch die veränderte Fragestellung für die Unterschriftenlisten sei vom Bezirksamt gestern für unzulässig erklärt worden, sagte ein Sprecher der Behörde. Die Initiatoren könnten innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Das Bezirksamt begründete seine Entscheidung damit, dass Bürgerbegehren und -entscheide nicht die geeigneten Mittel seien, um einen Bürgerprotest gegen „die Art und Weise zu artikulieren, in der einzelne Bürger oder privatrechtliche Vereinigungen ihre Grundrechte ausüben“. Sie dienten nur dazu, Verwaltungshandeln anzuregen.
Schon im April hatte die Initiative ein Bürgerbegehren beim Pankower Bezirksamt beantragt. Der Ahmadiyya Muslim Gemeinde sollte darin empfohlen werden, auf den Bau der Moschee an der Heinersdorfer Tiniusstraße zu verzichten. Die Senatsinnenverwaltung sah darin einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit und erklärte das Bürgerbegehren mit dieser Formulierung für verfassungswidrig.
Der Streit über den Neubau der Moschee schwelt seit Monaten. Die Ahmadiyya Gemeinde will dort eine zweistöckige Moschee mit einem zwölf Meter hohen Minarett errichten. Dagegen protestiert die Interessengemeinschaft, die auch von der Pankower CDU und dem CDU-Spitzenkandidaten Friedbert Pflüger unterstützt wird.
Gegen die Proteste regt sich wiederum Widerstand in der linken Szene. Unter dem Motto „Den rassistischen Mob stoppen! In Heinersdorf und überall!“ hat die Antifa Weißensee für den 27. August eine Demonstration in Pankow angemeldet. ddp