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Archiv-Artikel

TUI nutzt Luftverkehrssteuer zu Preisaufschlägen

REISE Das Unternehmen begründet die zusätzlichen Aufschläge mit höherem Verwaltungsaufwand

BERLIN taz | Der größte deutsche Reiseveranstalter TUI erhebt ab sofort einen sogenannten Kostenbeitrag für die Luftverkehrssteuer für alle Flüge ab 1. Januar 2011. Der Beitrag ist bis zu 25 Prozent höher als die vom Bundeskabinett beschlossene Steuer. Nach Regierungsplänen sollen die Fluggesellschaften bei innereuropäischen Kurzstrecken 8 Euro, bei Mittelstreckenzielen 25 Euro und bei Fernreisen 45 Euro je Passagier, der von einem deutschen Flughafen startet, an Steuern abführen. Dabei handelt es sich nicht um eine Ticketabgabe, denn den Fluggesellschaften bleibt es selbst überlassen, ob und in welcher Höhe sie diese zusätzlichen Kosten auf den Ticketpreis draufschlagen. TUI prescht nun voran – und nimmt je nach Fluglänge ab sofort 10, 28 oder 50 Euro mehr.

Begründet wird der zusätzliche Aufschlag von TUI mit dem Hinweis darauf, dass die Reisebüros durch die Steuer entsprechend mehr Provision bekämen. Außerdem entstehe ein „nennenswerter Mehraufwand in der Verwaltung und den Systemen“, erklärte das Unternehmen.

Unvorhergesehene Steuer

Der zusätzliche Beitrag werde nur bei Pauschalreisen mit Abflug aus Deutschland fällig, sagte TUI-Sprecher Michael Blum auf Nachfrage. Der Verwaltungsaufwand erkläre sich daraus, dass die neue Steuer relativ unvorhergesehen eingeführt wurde und nun für viele von TUI bereits eingekaufte Flüge entrichtet werden müsse. Sobald die Steuer automatisch in den Flugpreis mit einberechnet würde, was ab Winter 2011/12 der Fall sei, entfiele auch der Mehrbetrag von jetzt 2 bis 5 Euro je Flug.

Den Kostenbeitrag für die Luftverkehrssteuer will TUI ab sofort bei jeder Buchung erheben und auf der Reisebestätigung gesondert ausweisen.

FRIEDERIKE SCHMITZ