: Elterngeld: Ausnahmen für Aufstocker
HARTZ IV Schröder will „Elterngeldfreibetrag“ von bis zu 300 Euro
BERLIN afp | Familienministerin Kristina Schröder (CDU) will einen „Elterngeldfreibetrag“ für Arbeitnehmer einführen, die zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind. „Wer vor der Geburt eines Kindes arbeitet, muss nach der Geburt besser dastehen als jemand, der nicht arbeiten geht“, sagte Schröder der Welt. Sie will mit ihrem Vorschlag verhindern, dass diese Geringverdiener von der geplanten Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger betroffen sind. Auch für Minijobber soll eine Sonderregelung her.
Demnach sollen Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag, die einen Anspruch auf Elterngeld haben und vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, einen Freibetrag von bis zu 300 Euro erhalten. Dieser Betrag soll sich wie das Elterngeld an dem vor der Geburt des Kindes erzielten Einkommen orientieren. Bei den Minijobs schlägt Schröder vor, die bisherige Rechtslage beizubehalten und pauschal versteuerte Einkünfte bei der Berechnung des Elterngeldes einzubeziehen.