: Musterklage gegen RWE bei Gaspreisen
Die Verbraucherzentrale NRW will erreichen, dass Gaskunden zu viel gezahltes Geld seit 2004 zurückbekommen
DÜSSELDORF afp ■ Mit einer Musterklage geht die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen gegen steigende Energiepreise vor: Sie reichte gestern eine Sammelklage gegen den Gasversorger RWE Westfalen-Weser-Ems ein. Das Landgericht Dortmund wird nun in einem Musterverfahren die Grundlagen für Gaspreiserhöhungen überprüfen. Bei einem Erfolg der Klage gebe es „erstmals auch für Kunden, die Preiserhöhungen nur unter Vorbehalt gezahlt haben, rückwirkend aus Jahresrechnungen seit 2004 Geld zurück“, betonte der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Klaus Müller. Womöglich könnten aber auch Verbraucher profitieren, die bislang noch nichts gegen die Gaspreiserhöhungen unternommen haben.
Mit der Klage soll den Verbraucherschützern zufolge geklärt werden, ob RWE Westfalen-Weser-Ems Preisänderungen allein mit der allgemeinen Rechtsverordnung begründen darf oder ob es hierzu wirksamer Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedarf. Müller kritisierte, das Prinzip des freien Marktes funktioniere beim Gas nicht. Selbstverständliche Spielregeln im Wettbewerb hätten „die ehemaligen Monopolisten bislang nicht gelernt“. So gebe es entweder gar keine oder unwirksame Preisanpassungsklauseln in den AGB. Preiserhöhungen würden nicht nachvollziehbar begründet.
Derzeit sind eine Reihe von Musterverfahren anhängig, in denen die Billigkeit von Preiserhöhungen gerichtlich geprüft wird. Von einem positiven Ausgang dieser Feststellungsklagen könnten jedoch nur Gaskunden profitieren, die die Zahlung von Preiserhöhungen verweigert hätten. „Erstmals strebt die Verbraucherzentrale NRW nun eine höchstrichterliche Klärung der Rechtslage auch für Verbraucher an, die sich gegen Gaspreiserhöhungen nur mit einer Vorbehaltserklärung oder überhaupt nicht gewehrt haben“, betonte Müller. Von einem möglichen positiven Urteil erhofften sich die Verbraucherschützer eine „Initialwirkung für wirksame AGB“ aller Energieversorger.