Gesetzentwurf angenommen

Einen Hamburger Entschließungsantrag zum Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit hat der Bundesrat am 14. 3. einstimmig angenommen. Das Papier, das die geltende Rechtslage als „Perpetuierung des NS-Unrechts“ bezeichnet, fordert die Aussetzung der 30-jährigen Verjährungsfristen, um Restitution juristisch verpflichtend zu machen. Auch bei der Beweislast sollen die Rechte der Erben gestärkt werden. Da „durch die besonderen historischen Zeitumstände Nachweise nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden können“, sollten Rückgabeansprüche auch dann greifen, wenn nicht alle Unterlagen vorlägen. Stattdessen sollten „die Anforderungen an den guten Glauben beim Erwerb des Kulturgutes“ steigen. Museen müssten also künftig beweisen, dass sie wirklich nichts über die zweifelhafte Herkunft der Objekte wissen konnten.  PS