Todesstrafe für Sektengründer bestätigt

Japans oberster Gerichtshof spricht Aum-Chef Asahara für schuldig. Sekte verübte auch Giftgasanschläge in U-Bahn

TOKIO dpa/taz ■ Der Gründer der japanischen Endzeitsekte Aum Shinrikyo muss für den tödlichen Giftgasanschlag auf die Tokioter U-Bahn vor elf Jahren und andere Verbrechen mit dem eigenen Leben büßen. Der oberste Gerichtshof wies gestern einen Einspruch der Verteidiger zurück und erklärte die zuvor verhängte Todesstrafe damit für rechtskräftig. Asahara (51) war für schuldig befunden worden, Drahtzieher mehrerer von seinen Jüngern begangener Morde und Mordversuche mit insgesamt 27 Todesopfern gewesen zu sein. Dazu zählt der Saringas-Anschlag auf die U-Bahn in Tokio, bei dem am 20. März 1995 zwölf Menschen getötet und tausende verletzt worden waren.

Die Anwälte des halb blinden Asaharas, der mit bürgerlichem Namen Chizuo Matsumoto heißt, hatten eine Einstellung des Verfahrens gefordert, weil ihr Mandant in keiner normalen mentalen Verfassung sei. Eine Frist zur Abgabe eines Schriftsatzes für einen Berufungsantrag ließen sie mit der Begründung verstreichen, sie seien nicht in der Lage, mit ihrem Mandanten zu kommunizieren.

Mitglieder der Sekte hatten am Morgen des 20. März 1995 unter dem Regierungsviertel Kasumigaseki in mehreren Zügen Plastiktüten voll mit Sarin aufgestochen und das tödliche Nervengas freigesetzt. Zwölf Menschen starben, mehr als 5.500 wurden verletzt. Mit dem Attentat wollte die Sekte eine geplante Razzia der Polizei gegen ihr Hauptquartier am Fuße des heiligen Berges Fuji verhindern. Noch heute leiden viele der Opfer des Anschlags unter den psychischen, physischen und finanziellen Folgen.