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Archiv-Artikel

Verursacherprinzip macht Schritt nach vorn

Kabinett verabschiedet Haftungsregeln für Unternehmen bei Umweltschäden. Greenpeace reicht der Entwurf nicht aus

BERLIN taz ■ Nahezu ohne öffentliche Diskussion hat das Bundeskabinett gestern einen Gesetzentwurf zur Haftung von Unternehmen bei Umweltschäden verabschiedet. Darin werden Mindestanforderungen festgelegt, nach denen „erhebliche Schäden“ an geschützten Arten und natürliche Lebensräumen vermieden und saniert werden müssen. Dazu gehören auch Schäden an Gewässern und Böden, heißt es in dem Entwurf, den Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegt hatte.

Die bisher geltenden zivilrechtlichen Haftungsregeln sehen Schadenersatz nur für individuelle Schäden etwa an Gesundheit oder Eigentum vor. Deshalb können beispielsweise Fischer nach dem Untergang eines Öltankers zwar einen Verdienstausfall einklagen. Sollte durch die Ölkatastrophe aber eine Fischart gefährdet sein, gibt es dafür bisher keine Haftung.

Hintergrund und Anlass des Gesetzentwurfes ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2004, die die Bundesregierung bis Ende März 2007 in deutsches Recht umsetzen muss. Mit dem geplanten Gesetz können Verursacher von Umweltschäden dann erstmals finanziell in die Pflicht genommen werden. Unternehmen, bei denen die Gefahr besteht, dass ein Unfall die Umwelt erheblich belasten würde, sind zur Schadensvermeidung verpflichtet. Darunter fallen explizit Chemiefabriken sowie Firmen, die Gefahrgut befördern oder gentechnisch veränderte Organismen einsetzen.

Der Entwurf, der nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, räumt auch Umweltverbänden künftig ein Klagerecht ein, wenn sie etwa belastete Flächen saniert haben möchten. Bisher haben nur Privatpersonen ein solches Klagerecht.

Die Umweltorganisation Greenpeace kritisierte den Gesetzentwurf als nicht ausreichend. „Die Vorschläge gehen nicht über das Mindestmaß der EU-Richtlinie hinaus“, sagte Haftungsexperte Daniel Mittler der taz. Und schon dort vermisse er etwa eine Versicherungspflicht für Unternehmen. „Wenn die verantwortliche Firma pleite geht, kommt niemand für den Schaden auf.“ Nuklearunfälle kämen gar nicht vor und Schäden durch Gentechnik nur unzureichend. CHRISTIAN HONNENS