piwik no script img

Archiv-Artikel

NRW-Unis bleiben Unternehmen

BILDUNG Landesregierung verabschiedet umstrittenes Hochschulgesetz – und knickt vor dem Protest von Rektoren und Wirtschaft ein. Der grüne Koalitionspartner sieht letztes Wort noch nicht gesprochen

KÖLN taz | Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am Dienstag den Entwurf des umstrittenen „Hochschulzukunftsgesetzes“ von Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) verabschiedet. Damit ist klar: Die HochschulrektorInnen und die Wirtschaft hatten mit ihrer Protestkampagne Erfolg. Schulze wollte ursprünglich mehr Transparenz bei Drittmittel schaffen. Das beschlossene Kabinettpapier aber ist deutlich entschärft.

„Wir haben uns bemüht, so weit wie möglich auf die Hochschulen zuzugehen“, sagte Schulze. Dagegen blieben Forderungen von Studierenden und kritischen WissenschaftlerInnen, etwa nach mehr Mitbestimmung, folgenlos. Auch Kritikpunkte des grünen Koalitionspartners nahm Schulze nicht auf.

Die 37 Hochschulen des Landes arbeiten dank Schulzes Vorgänger Andreas Pinkwart (FDP) wie Unternehmen. Das Land hat nur die Rechtsaufsicht. Damals wurden sogenannte Hochschulräte eingerichtet, die wie Aufsichtsräte von Unternehmen die Hochschulen kontrollieren. Die bestehen aus Mitgliedern, „die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft tätig sind oder waren“ – zumeist sind das Wirtschaftsvertreter.

Noch in ihrem Wahlkampf 2010 wollte die SPD die Hochschulräte abschaffen: Die demokratische Selbstverwaltung, ohne Einfluss von außen, sei Ausdruck der Wissenschaftsfreiheit. Davon ist nun keine Rede mehr.

Schulze verzichtet auch darauf, dass die zwischen Land und Hochschulen vereinbarten Ziele messbar und überprüfbar sein müssen, hält aber an Rahmenvorgaben etwa bei Personal oder Gebühren fest. Von der geplanten Transparenz über Drittmittelgeber ist nicht viel übrig. Ursprünglich sollten die Hochschulen verpflichtet werden, die Öffentlichkeit etwa über Unternehmen zu informieren, die Forschungsprojekte finanzieren. Nun müssen sie nur noch „in geeigneter Weise über abgeschlossene Forschungsvorhaben“ informieren – wie genau, bleibt offen. Auch können die Unis ganz auf die Information verzichten, wenn „durch die Übermittlung ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird“.

Die Grünen hoffen, bei den nun startenden parlamentarischen Beratungen das Gesetz noch zu ändern. „Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hineingekommen ist“, so Parlamentsgeschäftsführerin Sigrid Beer. „Dabei stehen alle Punkte auf der Agenda, die uns besonders wichtig sind, von Rahmenvorgaben bis zu den Regeln zur Exmatrikulation.“ ANJA KRÜGER