: Schwierige Reform
Die Reduzierung der Erbschaftssteuer für Firmenerben wird wohl auf sich warten lassen. Entscheidung 2007
BERLIN taz ■ Die von der Koalition bisher für 1. Januar 2007 angestrebten Entlastungen bei der Erbschaftsteuer zugunsten von Firmennachfolgern werden sich voraussichtlich verzögern. Die Mehrheit der Finanzminister der Länder will zunächst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer abwarten. Das beschloss gestern die Finanzministerkonferenz.
Das Urteil aus Karlsruhe wird nach bisherigem Stand für Februar oder März erwartet. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) kündigte an, alles tun zu wollen, um das Koalitionsziel 1. Januar 2007 doch noch einhalten zu können. Sollten die Länder dies aber aus Haushaltsgründen nicht wollen, so liege dies in ihrer Verantwortung.
Die Erbschaftsteuer ist eine reine Ländersteuer. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß begrüßte das Votum der Länderfinanzminister. „Die Vernunft setzt sich offenbar durch.“ Die SPD plädiert wegen des noch ausstehenden Urteils des Verfassungsgerichts zu Bewertungsfragen als auch zur Betriebsfortführung schon länger für einen späteren Start.
Die Reform sieht den Wegfall der Erbschaftsteuer vor, wenn ein Betrieb zehn Jahre lang vom Firmenerbe fortgeführt wird und Jobs erhalten bleiben. Die Entlastung führt nach früheren Angaben in den Länderhaushalten zu Einnahmeausfällen von etwa 500 Millionen Euro. Ein Urteil der Verfassungsrichter etwa zur Bewertung von Immobilien- und sonstigem Betriebsvermögen hat Einfluss auf das Volumen der Gegenfinanzierung und die Höhe der Ausfälle für die Länderetats. Zwischen Union und SPD hatte es zuletzt Differenzen über die Pläne gegeben. Im Koalitionsvertrag wurde festgeschrieben, die Erbschaftsteuer zum 1. Januar 2007 zu reformieren. Unternehmenserben, die den Betrieb fortführen, soll die Erbschaftsteuer auf das Betriebsvermögen über einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich um zehn Prozent erlassen werden.
Die SPD will die Höhe der jährlichen Entlastung an die Zahl der erhaltenen Arbeitsplätze knüpfen. Die Union will dagegen die unverbindlichere Formulierung des Umwandlungssteuerrechts übernehmen. Zudem ist die Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen strittig.
Zur geplanten Reform der Steuern für Unternehmen war die Bund-Länder-Gruppe am späten Mittwochabend unter Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sowie Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) zu Beratungen zusammengekommen. Diskutiert wurden vor allem die Folgen der Hinzurechnung oder Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten. Ziel der möglichen Instrumente ist es, dass in Deutschland erwirtschaftete Gewinne auch stärker hierzulande besteuert werden. Damit soll die Steuersenkung mit Ausfällen für die Staatskassen von jährlich maximal 5 Milliarden Euro im ersten Jahr finanziert werden.
Hier zeichnet sich allerdings weiter kein endgültiges Modell ab. „Wir sind in vielen Punkten vorangekommen und haben uns deutlich angenähert“, sagte der CDU-Finanzexperte Otto Bernhardt.