Zähe Aufarbeitung

BRECHMITTEL Neun Jahre nach dem Tod Laye Condés soll die Stadtbürgerschaft „Bestürzung“ äußern

Mehr als neun Jahre nach dem Tod von Laye Condé soll die Stadtbürgerschaft symbolisch Verantwortung dafür übernehmen und Konsequenzen daraus ziehen. Dazu haben die Grünen jetzt einen entsprechenden Entschließungsantrag eingereicht.

Der Sierra Leoner starb am 7. Januar 2005 im Polizeigewahrsam an den Folgen der Zwangsvergabe von Brechmitteln. Im November wurde bereits das dritte Verfahren gegen den beteiligten Polizeiarzt eingestellt. Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Folter eingestufte Prozedur war in Bremen jahrelang üblich, um verschluckte Drogenkügelchen sicherzustellen.

Die Stadtbürgerschaft, so fordern es die Grünen, soll nun seine „Bestürzung“ darüber äußern, dass aus einem ähnlichen Vorfall in Hamburg 2001, bei dem der Nigerianer Achidi John starb, in Bremen „nicht die politischen Konsequenzen gezogen wurden“, die Condés Tod hätten verhindern können. Der damalige Bürgermeister Henning Scherf (SPD) hatte zuletzt vor Gericht behauptet, er habe die Debatte um die Gefahren der Zwangsvergabe von Brechmitteln nicht mitbekommen.

Die Stadtbürgerschaft soll ferner Bedauern darüber bekunden, dass die drei Strafverfahren die Schuldfrage am Tod Condés nicht geklärt haben. Und auch seine „Sorge“ über die höchstrichterliche Kritik an der Bremer Justiz ausdrücken: Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil des Landgerichts von 2012 als „fast grotesk falsch“ bezeichnet.

Die Grünen „befürworten“ nun die Initiative zur Schaffung eines Gedenkortes für das Brechmittel-Opfer Condé und erwarten von den zuständigen Beiräten sowie dem Ortsamt, auch eine „würdige Lösung“ zu finden. Außerdem finden sie die Idee einer Wiedergutmachung gegenüber den Hinterbliebenen gut, wegen der „grundsätzlichen Bedeutung des Todesfalls“. Über die Form schweigen sie: Es solle dazu einen direkten Dialog mit den Angehörigen Condés geben, so der Antrag.  mnz