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Zu intime Kandidatenkür

BEZIRKSWAHLEN Die FDP tritt bei den Bezirkswahlen in vielen Wahlkreisen gar nicht an. Ihr fehlen KandidatInnen – aber auch Mitglieder, um überhaupt KandidatInnen zu wählen

Das neue Wahlrecht

■ Zum ersten Mal dürfen schon die 16-jährigen BürgerInnen bei der Bezirksversammlungswahl mit abstimmen.

■ Die Anzahl der Mandate ist seit 2008 nach der Einwohnerzahl der Bezirke gestaffelt. In Bezirken mit bis zu 150.000 Einwohnern hat die Bezirksversammlung 45 Mitglieder, in Bezirken mit bis zu 400.000 EinwohnerInnen werden 51 Mitglieder gewählt, Bezirke mit mehr als 400.000 EinwohnerInnen haben 57. Bergedorf hat 45 und Wandsbek 57 Sitze, alle anderen Bezirke 51.

■ Über die Bezirksliste werden 21 dieser 51 Sitze vergeben, die übrigen 30 über die Wahlkreislisten.

■ Auf der Wahlkreises-Liste können die WählerInnen ihre 5 Stimmen nur an Personen vergeben. Die Stimmen können dabei angehäuft oder auch über Parteigrenzen hinweg verteilt werden.

VON MARCO CARINI

Die Versammlungen fanden in sehr intimem Rahmen statt. Gleich in elf verschiedenen Wahlkreisen trafen sich nur jeweils zwei Mitglieder, um den FDP-Wahlkreiskandidaten für die bevorstehende Bezirkswahl zu bestimmen. Eine Kandidatenkür in so kleinem Rahmen sei leider unzulässig, befanden die Bezirkswahlausschüsse – gebrieft vom Landeswahlleiter – und lehnten die Kandidatenvorschläge ab.

Ihr Argument: Wählen nur zwei Personen, könne von einer geheimen Wahl keine Rede sein. Nach Auszählung aller Stimmen könnten beide Beteiligte ohne allzu große intellektuelle Anstrengung herausfinden, wie der jeweils andere abgestimmt hat.

Zwei von der FDP eingelegte Beschwerden gegen die Nichtzulassung ihrer KandidatInnen wurden von den Wahlausschüssen Mitte und Eimsbüttel bereits zurückgewiesen. Über die FDP-Beschwerden in Bergedorf und Harburg, wo die FDP den stärksten Personalmangel beklagt, wird ebenfalls noch bis zum heutigen Mittwoch entschieden.

In Billstedt und Stellingen ist die FDP damit bei den Wahlen ohne eigene Kandidaten am Start. Neben den elf Wahlkreisen, in denen die FDP-Kandidaten erstinstanzlich nicht akzeptiert wurden, versuchten die Liberalen in vier Wahlkreisen gar nicht erst ihr Glück: Hier fand sich überhaupt niemand, der für die Liberalen kandidieren mochte.

Mit der Reform des Wahlrechts, die die Stadt in gleich 54 Wahlkreise unterteilt, hat die personell ausgeblutete FDP, die nur noch über gut 1.100 Mitglieder in Hamburg verfügt, ein Problem. „Das Wahlrecht benachteiligt die kleineren Parteien“, ärgert sich die FDP-Landesvorsitzende Sylvia Canel: „Es kann nicht sein, dass, wenn nur zwei Personen auf einer Wahlversammlung anwesend sind, ihnen ihr verbrieftes und geschütztes Wahlrecht entzogen wird.“ Sogar einköpfige Wahlversammlungen müssten legitim sein: „Konsequenterweise sollte es reichen, wenn ich mich selber wähle“, gibt Canel Einblicke in ihr Demokratieverständnis.

Doch viele FDP-Funktionäre geben nicht etwa dem Wahlrecht, sondern Canel selbst die Schuld. „Sie hat es einfach nicht organisiert bekommen“, schimpft ein führender Liberaler in bester FDP-Heckenschützenmanier: „Dieses Desaster ist ein weiterer Beweis für ihre komplette Unfähigkeit.“ Canel aber schiebt den schwarzen Peter weiter: „Der Landesvorstand kann da kaum eingreifen, die Wahlorganisation ist allein Sache der Bezirke.“

Auch die Grünen haben mit dem neuen Wahlrecht Probleme. Die Partei, die auf gut 1.300 Mitglieder zählen kann, fand in den drei Wahlkreisen Poppenbüttel/Hummelsbüttel, Lohbrügge II und Vier- und Marschlande keinen geeigneten Kandidaten. Die Linke hingegen ist stolz darauf, in 53 der 54 Wahlkreise eigene Wahlvorschläge zu machen: Nur in Neugraben/Fischbek gelingt ihnen das nicht.

Für die Kleinparteien hat ihre personelle Schwäche aber keine gravierenden Nachteile. Die Stärke der Fraktionen in den sieben Bezirksversammlungen setzt sich nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen im Bezirk zusammen. Würde die FDP rechnerisch einen Wahlkreiskandidaten durchbringen, den sie aus Personalmangel gar nicht aufstellen konnte, zieht dafür jemand von der FDP-Bezirksliste in das Kommunalparlament ein.

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