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Archiv-Artikel

Langzeitarbeitslose sind keine 8,50 Euro wert

MINDESTLOHN Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) plant auf Druck der Union eine weitere Ausnahmeregel. Sie könnte eine Million Arbeitslose betreffen. Gesetzentwurf heute im Kabinett

BERLIN rtr/taz | Beim Mindestlohn soll es weitere Ausnahmen geben. Die ab 2015 geplante gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro soll demnach nicht für die derzeit etwa eine Million Langzeitarbeitslosen gelten. Auf diesen Kompromiss habe sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) mit den anderen Ministerien verständigt, hieß es am Dienstag aus Unions-Kreisen. Als Langzeitarbeitslose gelten Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind.

Arbeitgeber dürfen demnach Langzeitarbeitslosen nach der Aufnahme einer neuen Beschäftigung sechs Monate weniger zahlen, als der gesetzliche Mindestlohn vorgibt. Mit diesem Zugeständnis ging Nahles auf Kritiker in der Union und in der Wirtschaft zu. Ursprünglich wollte sie nur Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn ausklammern, wenn deren Arbeitgeber Lohnzuschüsse erhalten. Das waren in den vergangenen Jahren weniger als 20.000 Arbeitslose.

Mit der Verständigung in der Bundesregierung ist nach Angaben aus der Koalition der Weg frei für die am Mittwoch geplante Zustimmung des Kabinetts zum Gesetzentwurf von Nahles. Der sieht weitere Ausnahmen vor: Jugendliche unter 18 Jahren haben demnach keinen Anspruch auf 8,50 Euro. Auch Auszubildende oder Ehrenamtliche werden keinen Mindestlohn bekommen, da sie in keinem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Ebenso erhalten Jugendliche, die ein Praktikum verpflichtend für Schule, Ausbildung oder Studium absolvieren, sowie diejenigen, die auf eigene Motivation hin ein vierwöchiges Praktikum zur Berufs- oder Studienorientierung absolvieren, 8,50 Euro nicht garantiert.

Der Mindestlohn soll ab Januar 2015 gelten. Existieren allerdings Branchenverträge repräsentativer Tarifpartner, die weniger als 8,50 Euro vorsehen, behalten diese noch bis spätestens Januar 2017 ihre Gültigkeit.