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Archiv-Artikel

Juristisches Patt um Salzstock

ATOMMÜLL „Keine vollendeten Tatsachen schaffen“: Klage von Endlager-Gegnern verhindert vorerst die Wiederaufnahme von Erkundungsarbeiten in Gorleben

Das Hin und Her um die Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben ist am Freitag in eine neue Runde gegangen. Nachdem Anfang Oktober das von der früheren rot-grünen Bundesregierung ausgehandelte Moratorium endete, versuchen Gegner eines möglichen Atommüllendlagers, vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht die Wiederaufnahme der Arbeiten zu stoppen.

Diese sind noch gar nicht behördlich abgesegnet – und wo nichts genehmigt ist, könne auch nichts ausgesetzt werden, erklärte Georg Weßling vom Justizministerium in Hannover. Die Verwaltungsrichter wollen den Einspruch aber genauer prüfen: „Es dürfen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden“, zitierte die Lüneburger Landeszeitung einen Gerichtssprecher.

Solange das Landesamt für Bergbau die Erkundungspläne nicht mit der offiziellen Vollzugsklausel ausstattet, hat die Klage aufschiebende Wirkung. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erklärte, es habe „am 22. September einen Antrag auf Sofortvollzug gestellt“. Sollte dieser Antrag bewilligt werden, könnte die Erkundung starten – selbst wenn über die Lüneburger Klage noch nicht entschieden ist.

Für die Gegner der Endlagerung wäre ein vorübergehendes Patt immerhin ein Zeitgewinn. „Der Stopp der Arbeiten in Gorleben ist für uns der erste Schritt zur Aufgabe des ganzen Standortes“, erklärte Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. Greenpeace hatte die Klage mit der Rechtshilfe Gorleben, Salzstock-Teilinhaber Andreas Graf von Bernstorff, dem Elbfischer Christian Köthke und der Salinas GmbH eingereicht.  (dpa)