Hamburgs Muslime im Gespräch

Hinter den Kulissen verhandeln Muslime und Hamburger Politiker schon seit Monaten über einen Staatsvertrag, der die Muslime den christlichen Kirchen gleichstellt

Der Vorstoß kam überraschend. Als Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) bei einer Visite in der Centrums-Moschee in St. Georg den Muslimen der Hansestadt in Aussicht stellte, Hamburg könnte als allererstes Bundesland mit ihnen einen Staatsvertrag abschließen, war die Verwunderung groß. Bislang unbekannt: Hinter den Kulissen debattieren Vertreter muslimischer Organisationen in der Hansestadt bereits seit Monaten mit führenden Politikern aller Parteien über ein Dokument, dass die muslimische Religionsgemeinschaft den beiden christlichen Kirchen gleichstellt. Nach Informationen der taz kam es bereits im vergangenen Frühjahr zu einem ersten „Gedankenaustausch“ in der Centrums-Moschee, an dem neben Vertretern des Rats der islamischen Gemeinden (Schura) und des Bündnisses islamischer Gemeinden (BIG) auch die SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Aydan Özguz, der GAL-Parlamentarier Farid Müller auch eine Vertreterin der Hamburger Innenbehörde teilnahmen.

Am 14. September fand dann in der Hamburger Körber-Stiftung ein zweites Treffen in größerer Runde statt. Diesmal ebenfalls mit an Bord: Der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Wolfgang Beuß und der Vorsitzende der Hamburger SPD-Fraktion Michael Neumann, sowie Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche.

Die meisten Teilnehmer der Runde waren sich grundsätzlich einig, was – analog zu den Kirchenstaatsverträgen – Inhalt einer Vereinbarung zwischen dem Staat und den Organisationen, die rund 130.000 in Hamburg lebende Muslime vertreten, sein könnte. Dabei stehen die Frage nach einer Mitgliedschaft im Rundfunkrat und des Zugangs zu Radiosendezeiten genauso auf der Agenda wie das Thema eines muslimischen Religionunterrichts oder der geplante Neubau von Moscheen.

Strittig ist noch die Frage, ob die Stadt mit muslimischen Vereinen einen Staatsvertrag abschließen kann, oder ob die Muslime eine Körperschaft öffentlichen Rechts gründen müssen, die einer Genehmigung des Senats bedarf. MARCO CARINI