: Was die Union will
Die Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion schlägt vor: – Erwerbstätige Kinder sollen zum Unterhalt ihrer arbeitslosen Eltern verpflichtet werden, wenn diese Arbeitslosengeld II beantragen. Dies gilt auch umgekehrt. – Sanktionen gegen arbeitsunwillige Empfänger von Arbeitslosengeld II sollen unmittelbar kraft Gesetzes wirksam werden, nicht erst nach einer Entscheidung des Vermittlers. – Melden sich Erwerbslose krank, soll auch gegen ihren Willen ein medizinischer Dienst eingeschaltet werden können. – Ein Nebenverdienst von bis zu 400 Euro soll voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Das SPD-Präsidium hat die Unionsvorschläge gestern bereits abgelehnt.