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Archiv-Artikel

Wählen und warten

BREMERHAVEN Gericht verbietet Ernennung eines Nachfolger von Oberbürgermeister Jörg Schulz

Bremerhaven wird vorerst keinen neuen Oberbürgermeister bekommen. Am Montag gab das Verwaltungsgericht einem Eilantrag der Grünen statt. Es entschied, dass der Magistrat das neue Stadtoberhaupt nicht ernennen darf, solange Amtsinhaber Jörg Schulz (SPD) nicht wieder Richter geworden ist oder eine andere Stelle angetreten hat. Die für Donnerstag geplante Wahl eines Nachfolgers für Schulz dürfe aber stattfinden. Einen Eilantrag des Wutbürgers Jan Timke wies das Gericht ab. Timke wollte die Wahl selbst verbieten lassen.

Der ehemalige Amtsrichter Schulz gibt seinen Posten im Januar auf und hat sich bis zum Ende seiner Amtszeit am 30. November 2011 beurlauben lassen. Die Stadtverordnetenversammlung soll den Sozialstadtrat Melf Grantz zum Nachfolger wählen. Am Wochenende hatte ein SPD-Parteitag ihn mit großer Mehrheit nominiert.

SPD-Innensenator Ulrich Mäurer als Kommunalaufsicht für Bremerhaven hatte letzte Woche nach einer rechtlichen Prüfung „keine Bedenken“ gegen die Wahl und Ernennung von Grantz geäußert. Damit kam Mäurer zu einer anderen Einschätzung als die Grünen. Sie glauben, dass sowohl die vom Magistrat ausgesprochene Beurlaubung von Schulz als auch die Ernennung eines zweiten Oberbürgermeisters während Schulzens Beurlaubung rechtswidrig ist.

Die Richter gaben dem Eilantrag teilweise statt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Schulz sein Amt trotz Beurlaubung wieder aufnehme. Deshalb dürfe ein Nachfolger erst ernannt werden, wenn Schulz einen neuen Job antritt. Der frühere Amtsrichter kann in den Justizdienst zurückkehren. Beobachter gehen davon aus, dass er das nicht will. Er selbst äußert sich nicht.

Die Grünen begrüßten die Entscheidung. „Sie rückt die Ansicht der Kommunalaufsicht gerade“, sagte Stadtverordneter Claudius Kaminiarz. Auch Mäurer „begrüßte“ das Urteil. Es „bestätige“ seine Rechtsauffassung und biete „die Gewähr dafür, dass der neue Oberbürgermeister auf rechtlich einwandfreier Grundlage ernannt wird“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. taz/dpa