: Vor Gericht sind – nicht – alle gleich
BERLIN ap ■ Sozial Schwache müssen auch vor Gericht mit gravierenden Nachteilen rechnen. Neue Gesetze der Bundesländer könnten Bedürftigen den Rechtsweg verbauen, befürchten Rechtspolitiker und Wohlfahrtsverbände. Um Kosten zu sparen, wollen die Länder gleich drei Gesetze verschärfen. Die Prozesskostenhilfe, bei der der Staat die Anwalts- und Gerichtsgebühren für Bedürftige übernimmt, solle gekürzt werden. Bei den bislang kostenlosen Verfahren vor den Sozialgerichten sollen Gebühren eingeführt werden. Und schließlich wollten die Länder den Rechtsschutz beim privaten Insolvenzrecht verkürzen.