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Archiv-Artikel

Einigung über Energiepass

BERLIN dpa ■ Hausbesitzer müssen nach dem Willen der Bundesregierung von 2008 an einen Pass über den Energieverbrauch ihres Gebäudes vorlegen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerien nach monatelangem Streit geeinigt. Allerdings soll die Neuregelung der Energie-Einsparverordnung erst zum 1. Januar 2008 und damit ein Jahr später als geplant in Kraft treten. Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, werde der strengere bedarfsorientierte Pass zur Pflicht, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen. Bei allen größeren Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen kann der Eigentümer dagegen zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Ausweis frei wählen.