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Archiv-Artikel

Tolles Geschenk für Häftlinge

JUSTIZ Wegen Weihnachten kommen mehrere hundert Menschen in diesen Wochen vorzeitig frei

Die Weihnachtsamnestie heißt im Amtsdeutsch Weihnachtsgnadenerweis

Auch in diesem Jahr zeigt sich die Berliner Justiz kurz vor Jahresende von ihrer milden Seite. 345 Gefangene wurden etliche Wochen vor Weihnachten vorzeitig entlassen, teilte die Justizverwaltung am Wochenende mit. Damit profitierten bislang 22 Gefangene mehr als im Vorjahr von der Weihnachtsamnestie. Weitere Insassen sollen in den kommenden Wochen vor Ende ihrer Haftstrafe auf freien Fuß kommen, die letzten von ihnen möglicherweise Anfang Januar. In Berlin gibt es sieben Haftanstalten. Hinzu kommen ein Haftkrankenhaus und eine Jugendarrestanstalt.

Die Weihnachtsamnestie heißt im Amtsdeutsch Weihnachtsgnadenerweis. Er gilt für Häftlinge, die zwischen dem 21. Oktober 2010 und dem 15. Januar 2011 regulär entlassen worden wären. Sie dürfen oder durften die Gefängnistore etwas früher hinter sich lassen – bei positivem Verhalten. Die Regelung gilt auch für Häftlinge, die nach Verbüßung eines Teils ihrer Haftstrafe bis 15. Januar entlassen werden, weil Richter die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt haben. Ihre genaue Zahl steht aber erst Anfang des neuen Jahres fest. Nach Justizangaben bewegt sie sich immer zwischen 40 und 50.

Nicht jeder Häftling, dessen regulärer Entlassungstermin näher rückt, darf auf die Weihnachtsamnestie hoffen. Ohne gute Führung während der Strafverbüßung – dazu gehört etwa auch eine pünktliche Rückkehr von Ausgängen, Freigängen und aus dem Urlaub – lassen die Behörden nicht mit sich reden.

Verurteilte, die wegen Drogendelikten, Staatsschutzvergehen oder Landfriedensbruchs einsitzen, kommen grundsätzlich nicht in den Genuss einer vorzeitigen Entlassung, allenfalls nach einer besonderen Einzelfallprüfung durch die Justizverwaltung. Das Gleiche gilt für Gewaltverbrecher und Sexualstraftäter sowie für Gefangene, die nach dem 30. Juni 2010 wegen eines erheblichen Verstoßes gegen die Anstaltsordnung vom offenen Vollzug in ein geschlossenes Gefängnis verlegt wurden.

Zudem verlangen die Behörden von Kandidaten auf frühere Entlassung, dass sie eine Unterkunft haben und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. (dpa)