: Schlecht beraten: Mieter haftet
KARLSRUHE ap ■ Mieter müssen die Folgen einer fehlerhaften Rechtsberatung eines Mietervereins selbst tragen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gestern. Die Richter erklärten damit eine Kündigung durch einen Vermieter für rechtskräftig, nachdem der Mieter nach einer entsprechenden Beratung keine Vorauszahlungen für die Nebenkosten mehr gezahlt hatte. Der Vermieter schickte daraufhin eine Räumungsklage. Der Mieter hatte die Einstellung der Zahlung damit begründet, dass ihm keine Belege zugesandt worden seien. Zu dieser Maßnahme war er rechtlich jedoch nicht befugt. Daran ändert nach Auffassung des BGH auch die falsche Beratung durch den Mieterverein nichts. Tatsächlich sind Vermieter nicht dazu verpflichtet, dem Mieter die Belege zukommen zu lassen. Der BGH bestätigte das Urteil des Amtsgerichts Herne-Wanne. (Az.: VIII ZR 102/06)