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Archiv-Artikel

Gewinn für die Pflichtgetreuen

KÜNSTLERSOZIALKASSE Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur stärkeren Kontrolle der abgabepflichtigen Unternehmen verabschiedet

Ohne das Heer selbstständiger, oft unter prekären Umständen lebender und arbeitender Künstler und Publizisten wäre die Kultur arm dran. Die Künstlersozialkasse ermöglicht vielen von ihnen, ihrer Arbeit nachgehen zu können. Doch einige Unternehmen, die davon profitieren, verweigern still die Zahlung der Künstlersozialabgabe. Eine Reform des Gesetzes ist in der vergangenen Legislaturperiode am Widerstand der FDP gescheitert. Pünktlich zum Tag der Arbeit hat das Kabinett nun, der Koalitionsvereinbarung folgend, einen von Arbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten Gesetzentwurf verabschiedet, der die Künstlersozialkasse stabilisieren soll. Das ist eine gute Nachricht.

Rund 180.000 selbstständige Künstler und Publizisten sind derzeit über die Künstlersozialversicherung in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Sie zahlen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Hälfte tragen der Bund (20 Prozent) und die Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent).

Die Deutsche Rentenversicherung soll nun die Prüfung der Künstlersozialabgabe bei den Arbeitgebern ab 2015 ausweiten. Geplant sind rund 400.000 statt bisher 70.000 Kontrollen pro Jahr. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Rentenversicherung die Künstlersozialabgabe im Rahmen der mindestens alle vier Jahre stattfindenden Arbeitgeberprüfungen kontrolliert, um sicherzustellen, dass „alle Abgabepflichtigen ihren Beitrag leisten“, wie Nahles sagte. Der Abgabesatz für Unternehmen beträgt 5,2 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Kulturarbeiter gezahlten Entgelte.

Die Umsetzung des neuen Prüfmodells werde jährlich 13,6 Millionen Euro mehr kosten, heißt es. Das Arbeitsministerium schätzt, dass die zusätzlichen Prüfungen Mehreinnahmen von rund 32 Millionen Euro im Jahr erbringen werden. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat den Gesetzentwurf begrüßt. Durch die verstärkten Kontrollmaßnahmen würden nicht nur die über die Künstlersozialkasse versicherten Kulturschaffenden profitieren, sagt Grütters, sondern vor allem jene Verwerter der Kultur- und Medienbranche, die bereits jetzt pflichtgetreu zahlen. ULRICH GUTMAIR