SACHSEN : Schülerinnen dürfen Kopftuch tragen
DRESDEN | Aus religiösen Gründen dürfen Mädchen an sächsischen Schulen grundsätzlich Kopftücher tragen. Das stellte das Kultusministerium klar. Das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht der Religionsfreiheit müsse gewahrt bleiben. Entscheidend sei aber, dass „die Schüler erkennbar sind und aktiv an der Kommunikation teilnehmen können“. Das Tragen einer Burka ist untersagt. Hintergrund des Kopftuchstreites ist ein Fall aus Dresden. Eine Mittelschule hatte per Hausordnung Kopfbedeckung verboten. (dpa)