DM als Apotheke

Die Drogeriemarktkette darf weiter Medikamente verkaufen. Apotheker in NRW fürchten „Dammbruch“

MÜNSTER dpa ■ Die Drogeriemarktkette dm darf in ihren Filialen weiter einen Bestell- und Abholservice für Medikamente betreiben. Das hat gestern das Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster entschieden. Die Stadt Düsseldorf hatte den in Kooperation mit einer niederländischen Versandapotheke angebotenen Abholservice verboten, weil sie darin einen Verstoß gegen das Arzneimittelrecht sah. Das Oberverwaltungsgericht folgte diesem Argument im Hauptsacheverfahren nicht. Das Vertriebskonzept verstoße weder gegen Arzneimittelrecht noch gegen Apothekenrecht, so die Richter.

Die Drogeriemarktkette hatte im Juni 2004 damit begonnen, in zunächst acht rheinischen Testfilialen in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach und Viersen den Bestell- und Abholservice anzubieten. Dabei konnten Patienten ihre Medikamentenbestellung aufgeben und – bei rezeptpflichtigen Arzneien – die Verordnung des Arztes in eine Art Briefkasten werfen. Das Unternehmen garantierte, dass die Arzneimittel 72 Stunden später abgeholt werden konnten.

Die Apotheker-Organisationen reagierten bestürzt auf das Urteil. Sollte der Spruch der Münsteraner Richter Bestand haben, befürchtet der Apothekerverband Westfalen-Lippe einen „Dammbruch“. „Das wäre eine neue Form des Wildwuchses im Versandhandel mit Arzneimitteln“, sagte Verbandsgeschäftsführer Rötger von Dellingshausen. Der Geschäftsführer der Apothekerkammer Nordrhein, Franz-Josef Schulte- Löbbert, kündigte eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil an.

Der Drogerie-Filialist dm begrüßte die Entscheidung. Eine Ausweitung des Modellversuchs auf alle bundesweit 870 Filialen sei denkbar, sagte Geschäftsführerin Petra Schäfer.