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Archiv-Artikel

„DÜSSELDORFER TABELLE“ Unterhaltszahlern bleibt ab 2011 mehr Geld

DÜSSELDORF | Berufstätigen Unterhaltspflichtigen bleibt vom kommenden Jahr an mehr Geld für den eigenen Lebensbedarf. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hob in der bundesweit angewandten „Düsseldorfer Tabelle“ den sogenannten Selbstbehalt als „unterste Opfergrenze“ von 900 auf 950 Euro im Monat an. Unterhaltsberechtigte Kinder und Ex-Partner müssen im kommenden Jahr eine Nullrunde drehen, nachdem die Sätze im vergangenen Jahr um 13 Prozent kräftig angehoben worden waren. Einzige Ausnahme: Studenten mit eigener Wohnung haben nun Anspruch auf 670 statt bisher 640 Euro im Monat. Auf den Staat kommen damit höhere Sozialausgaben zu: Durch den höheren Selbstbehalt könnten deutlich mehr Kinder in die Sozialhilfe rutschen. (dpa)

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