piwik no script img

Archiv-Artikel

Kein Ersatz nach Stromausfall

AHAUS/ESSEN rtr/taz ■ Das Amtsgericht in Ahaus hat die Schadenersatzklage einer Frau wegen der Stromausfälle 2005 im Münsterland abgewiesen. Die Klage wäre nur begründet gewesen, wenn dem Versorger RWE eine Schuld für den Stromausfall hätten nachgewiesen werden können. Dies habe das Gericht mit Verweis auf die Untersuchung der Bundesnetzagentur verneint. Die Bonner Behörde hatte im Juni den Essener Konzern vom Vorwurf einer mangelhaften Wartung der Masten entlastet, die im November vergangenen Jahres unter der Schnee- und Eislast reihenweise ungeknickt waren. Von den Stromausfällen waren zeitweise über 250.000 Menschen betroffen. Eine Berufung gegen das Urteil ist noch möglich.