Noch sind die Landeskinder nicht verloren

SPD und CDU verteidigen weiter ihr Studiengebühren-Modell – auch wenn die Chancen vor Gericht schlecht stehen

Noch ist die Niederlage nicht endgültig. Noch ist es nur eine vorläufige Entscheidung, mit der das Verwaltungsgericht das „Landeskinder-Modell“ bei den Studiengebühren verworfen hat. Deswegen hält die Große Koalition an ihrem Kompromiss fest – und will ihn auch vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigen. Ein Antrag der Grünen, das derzeit nur „ruhende“ Gesetz fallen zu lassen, wurde gestern mit der Mehrheit von SPD und CDU in der Bürgerschaft abgelehnt.

Dass, wer aus Bremen stammt, kostenlos studieren darf, nicht aber, wer im Umland wohnt, sei mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren, so die Argumentation des Gerichts. Bildungssenator Willi Lemke (SPD) hingegen findet die Landeskinderregelung „logisch, sozial gerecht und vernünftig“. Und er glaubt, auch die RichterInnen in Karlsruhe dafür gewinnen zu können.

Bereits im vorigen Sommer hatten die Hamburger Gerichte ein ähnliches Gesetz kassiert – wegen derselben verfassungsrechtlichen Bedenken. „Natürlich sind wir ein Risiko eingegangen“, sagte die SPD-Wissenschaftspolitikerin, Birgit Busch – und lobt den eigenen „Mut zur Entscheidung“. Zugleich versucht Bremen, unvereinbare Positionen zu verbinden: SPD und Grüne sprechen sich weiter gegen allgemeine Gebühren aus, CDU und FDP sind dafür. mnz