: Polizei nicht zuständig
betr.: „Wolf: Telekom behindert Polizei“, taz nrw vom 14.11.06[Nordrhein-Westfalens FDP-Innenminister Ingo] Wolf braucht wohl man Nachhilfe für das Management seines Reviers. Oder er ist ein Heuchler. Bei Suizidverdacht ist die Polizei zunächst mal gar nicht zuständig, denn Suizid gilt als psychische Störung und da erteilt das „PsychKG“ der örtlichen Ordnungsbehörde (also Stadt oder Kreis) die Hoheit.
Aber vermutlich meint er Fälle, wo sich die Suizidgefahr eher mittelbar ergibt, beispielsweise bei Menschen, die gegen CASTORen oder Pelzläden protestieren oder abgelehnte Asylbewerber, die gerade zu ihrem Schutz außer Landes gebracht werden sollen.
VOLKER KÖNIG, Tönisvorst
Links lesen, Rechts bekämpfen
Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen